Die Geschichte der deutschen DIN-Kennzeichen
Nur ein simples Stück Blech?
Eine Betrachtung über die Entwicklung unserer Nummernschilder, gestaltet mit der DIN 1451 Schrift, seit ihrer Einführung im Jahr 1956.
In den Jahren nach dem Krieg stiegen die Zulassungszahlen stark an, während die Kapazitäten für Nummernschilder knapp wurden. Daher begann man bereits 1950 damit, eine Neuregelung der Fahrzeugkennzeichen in Betracht zu ziehen. Das Ziel war es, ein Kennzeichen zu entwickeln, das auch aus größerer Entfernung gut lesbar wäre und langfristig nutzbar bliebe. Eine bedeutende Änderung war geplant: Statt Zahlen sollten Buchstaben zur Kennzeichnung der Zulassungsstellen verwendet werden.
Die Diskussionen zogen sich aufgrund unterschiedlicher Auffassungen innerhalb der Länder und der anfänglichen Ablehnung der alliierten Besatzungsmächte hin. Erst im Oktober 1955 wurden auf einer Konferenz in Bad Godesberg unter Leitung des Bundesverkehrsministeriums die Weichen für das heutige Kennzeichensystem gestellt. Verschiedene Modelle standen zur Auswahl, wobei sich die Mehrheit letztlich für das aktuelle System entschied.
Dieses System verwendet ein Kennzeichen, das aus ein bis drei Buchstaben zur Kennzeichnung der Zulassungsstelle, gefolgt von einer alphanumerischen Erkennungsnummer, besteht. Die Schilder sollten eine Länge von 52 cm für einzeilige Ausführungen haben und die DIN-Schrift verwenden. Die Beschlüsse der Godesberger Konferenz wurden zusammengefasst und am 30. April 1956 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, mit Inkrafttreten zum 1. Juli desselben Jahres.
Die Umstellung auf das neue System erforderte eine Neukennzeichnung des gesamten Fahrzeugbestands innerhalb von zwei Jahren. Der frühere Mangel an Nummern war passé, da den Zulassungsstellen nun fast 600.000 Kombinationen zur Verfügung standen. Auch wurden spezielle Kennzeichen für Behördenfahrzeuge und steuerbefreite Fahrzeuge eingeführt, sowie rote Kennzeichen für Probefahrten und grüne Kennzeichen für steuerbefreite Fahrzeuge.
Das System wurde im Laufe der Jahre mehrmals angepasst und erweitert, beispielsweise mit der Einführung von Versicherungskennzeichen für Mopeds ab 1957 und der obligatorischen technischen Hauptuntersuchung mit TÜV-Plakette ab 1960. Es bewährte sich insbesondere während der Gebietsreformen in den 1970er-Jahren und der deutschen Wiedervereinigung in den 1990er-Jahren.
- 1956: Einführung des heute gültigen Kennzeichensystems für Kraftfahrzeuge
- 1957: Beginn der Verwendung von Versicherungskennzeichen
- 1960: Einführung der Hauptuntersuchung mit TÜV-Plakette
- 1971: Markteinführung der ersten reflektierenden Kennzeichen
- 1989: Reflektierende Kennzeichen werden verpflichtend, ausgenommen Bundeswehrfahrzeuge
- 1989: Einführung der Ausfuhrkennzeichen als Ersatz für Zollschilder
- 1992: Freigabe der Buchstaben B, F und G für Kennzeichen
- 1995: Bundesweite Einführung des Euro-Kennzeichens
- 1997: Einführung des Saisonkennzeichens
- 1997: Einführung des H-Kennzeichens für Oldtimer
- 1998: Einführung des erhöhten Bindestrichs durch das 45-mm-Siegel
- 1998: Einführung des Kurzzeitkennzeichens
- 2000: Abschaffung des DIN-Kennzeichens
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